Anwalt Medizin OP ohne ausreichende Erlaubnis Bad Homburg vor der Höhe
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "MANDEL-OP II" ::
WAZ Witten vom 19 September 2008 - Mandel-OP -
Ein langer Kampf für Angelina
Als die kleine Angelina endlich wieder die Augen aufschlug, nachdem ihre Eltern drei Tage und Nächte an ihrem Bettchen durchgewacht hatten, da war es wie Weihnachten und Ostern zusammen.
Wegen einer harmlosen Verkleinerung der Mandeln gegen das Schnarchen waren sie mit der damals Neunjährigen im November 2003 in die Belegstation des Marien-Hospitals gefahren. Doch im Zuge der Laserbehandlung wurden auch die Rachenmandeln entfernt, es kam zu Nachblutungen aus der Nase.
Ein Eingriff, für den die Ärzte einer Wittener Hals-Nasen-Ohren Praxis keine Erlaubnis der Eltern hatten. Die hätten sie aber einholen müssen, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Hamm und setzte eine Zahlung von 3000 Euro an die Eltern fest. „Jeder körperliche Eingriff – auch zu Heilzwecken – bedarf einer wirksamen Einwilligung des Patienten. Diese Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn der Patient zuvor auch über die Tragweite des Eingriffs informiert ist“, heißt es im Urteil. Behandlungsfehler der Ärzte wurden nicht festgestellt.
Für Angelinas Mutter Teresa Vizzini (33) ist dieses Urteil eine Erleichterung. Seit mittlerweile fünf Jahren gehen sie ihr Mann gerichtlich gegen die behandelnden Ärzte vor. „Das Finanzielle ist mir egal. Was passiert ist, ist mit Geld ohnehin nicht mehr gutzumachen“, sagt sie. Ihr sei nur wichtig, dass das Gericht anerkannt habe, dass die Ärzte nicht richtig gehandelt haben. Hätte sie gewusst, dass neben der Laserbehandlung auch die Mandeln operiert werden, hätte sie abgelehnt. „Das Risiko wäre mir zu groß gewesen“.
Dass etwas nicht stimmt, merkten die Eltern schon früh. Angelina blutete nach dem Eingriff aus der Nase. Das Kind wurde später in ein künstliches Koma versetzt, ein zweites Mal operiert, kam auf die Intensivstation. Zwei Tage nach dem eingriff wurde die Neunjährige ins Bochumer Elisabeth-Krankenhaus verlegt, wo die Blutungen bei der dritten Operation endlich gestoppt werden konnte. „Wir haben nicht gegessen und geschlafen“, erinnert sich Teresa Vizzini. „Ich weiß nicht, wie wir das geschafft haben“.
Dann endlich kam Angelina wieder zu sich, war noch drei Wochen sehr schwach, erholte sich dann aber wieder. Körperliche Schäden hat sie glücklicherweise nicht erlitten. „Aber sie hat seither große Angst vor Ärzten“, sagt ihre Mutter. „Das Vertrauen ist weg. Ich habe ihr vor dem Eingriff die Angst genommen. Wir haben ja alle nicht gedacht, dass es so schlimm wird“.
Für den Wittener HNO-Arzt ist das Urteil des Oberlandesgerichts ein „Skandal“. Er habe kein Verständnis dafür, dass das Urteil des Landgerichts Bochum, das die Klage vorher abgewiesen hatte, jetzt aufgehoben wurde. Zeugen hätten eine hinreichende Aufklärung der Eltern bestätigt. Eine Revision der Entscheidung des Oberlandesgerichtes wurde nicht zugelassen.
Angelina kann wieder lachen. Für sie sind die Novembertage vor fünf Jahren nur noch eine böse Erinnerung.
Ruhr Nachrichten vom 20 September 2008 - Mandel-OP -
Blutung nach Mandel-OP: Arzt muss Schmerzensgeld zahlen
Witten Teresa Vizzini ist glücklich – weil ihr das Oberlandesgericht Hamm gezeigt hat, dass es doch Gerechtigkeit gibt, wie sie findet. Ihre damals neunjährigen Tochter Angelina wurden 2003 im Marienhospital ohne ihre Einwilligung die Mandeln entfernt. Danach blutete das Kind lange aus der Nase, wurde ins Koma versetzt.
Erst zwei Tage nach der Operation fand ein Facharzt nach der Verlegung des Kindes in ein Bochumer Krankenhaus die Ursache: eine bei der Operation verletzte Arterie. Eine weitere Operation war nötig.
Am Bochumer Landgericht scheiterten die Eltern mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld. Gutachter erkannten keinen Kunstfehler des schon mehrmals mit folgenschweren Mandeloperationen in die Schlagzeilen und vor Gericht geratenen Arztes.
Ein Mädchen starb wenige Tage nach einer Operation. Ein Kunstfehler wies man auch am OLG Hamm nicht nach, warf dem Arzt aber vor, gegen den Willen der Eltern operiert zu haben.
„Weil unsere Tochter wegen ihrer vergrößerten Mandeln Probleme mit dem Atmen hatte und schnarchte, wollten wir die Mandeln per Laser verkleinern lassen.
Der Arzt wollte das im Marienhospital machen, erinnert sich Teresa Vizzini. Als sie ihre Tochter ins Krankenhaus brachte, wurde ihr plötzlich erklärt, dass die Mandeln unter Umständen auch entfernt würden.
„Das wollte ich nicht. Darum habe ich die Einwilligung zu der OP auch ausdrücklich nicht unterschrieben“, schildert die bis heute aufgebrachte Mutter. Dann müsste der Arzt noch einmal selbst mit ihr reden, sei sie damals vertröstet worden.
Doch als der Arzt endlich kam, hatte er die OP schon erledigt. Ohne Unterschrift, wie auch Anwalt und Experte für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, moniert.
Die Eltern fanden ihr Kind am Vormittag mit blutender Nase im Aufwachraum vor. Die Blutung hörte und höre nicht auf. „Mama, ich glaube ich sterbe“, flüsterte das Kind nachmittags.
Die Mutter verlangte nach einem Notarzt. Die Kollegin aus der Praxis des Arztes legte eine Tamponage. Erst zwei Tage später in Bochum wurde dem Kind wirklich geholfen.
Zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3000 Euro hat das OLG Hamm den Arzt jetzt verurteilt. „Zu wenig angesichts dessen, was das Kind erlitten hat“, meint Anwalt Hermann.
Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe will er die Höhe des Schmerzensgeldes überprüfen lassen und ist sicher, dass Angelina, die heute noch ernorme Angst vor Ärzten hat, mehr Geld bekommen wird.
Bildzeitung vom 08. September 2007 - Mandel-OP -
|
 |
VIER TAGE KOMA NACH MANDEL-OP Die kleine Angelina (13) klagt auf 50 000 Euro Schmerzensgeld Witten - Es war nur eine Mandel-OP. Nichts, worum man sich Riesen-Sorgen macht, Arzt-Routine halt. Doch dann wäre Angelina fast verblutet... Im November 2003 war das Mädchen 9 Jahre alt. Angelina fiel ins Koma, war vier Tage ohne Bewusstsein, schwebte zwischen Leben- und Tod. Für ihre Mutter Teresa V. ein Alptraum. Angelina sollten per Laser nur die Mandeln verkleinert werden, damit sie ruhiger schlafen kann, nicht mehr schnarcht. Jetzt hat sie gar keine Mandeln mehr. Die Mama: "Wenn ich gewusst hätte, dass es solche Komplikationen gibt, hätte ich die OP niemals zugelassen." Ihre Tochter (jetzt 13) wurde in witten von dem Arzt operiert, der später nach dem Tod einer anderen jungen Mandel-Patientin (Melisa, 6) im Mai 2005 in die Schlagzeilen geriet. Angelina kam wegen der starken Nachblutungen in eine Bochumer Spezialklinik, wurde gerettet. Jetzt klagt sie gegen den OP-Arzt. Patienten-Anwalt Stefan Hermann (41, Marl): " Wir fordern 50 000 Euro Schmerzensgeld." Die Schlüsselfrage Bochum: Gab es eine korrekte Risiko-Aufklärung vor der Operation? Denn in den Akten fehlt ein unterschriebenes Formular. Fortsetzung im November.
|
Ruhr-Nachrichten vom 07. September 2007 -Mandel-OP-
GAB ES AUSREICHENDE RISIKO-AUFKLÄRUNG
Arzt auf 50 000 Euro verklagt
Witten. Eigentlich war es ein Routine-Eingriff. Doch dann gab es Komplikationen. Im November 2003 fiel die neunjährige Angelina V. nach einer Mandel-OP ins Koma. Jetzt soll ihr Wittener Arzt 50 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Vier Tage war Angelina damals ohne Bewusstsein. Das Mädchen musste von Witten in eine Bochumer Spezialklinik verlegt und erneut operiert werden - wegen zu starker Nachblutungen. "Hätte ich gewusst, dass es solche Komplikationen geben kann, hätte ich die OP nie zugelassen", sagte ihre Mutter, Teresa V., die mit ihrem Anwalt Stefan Hermann vor das Bochumer Landgericht gezogen war. "Ich hatte meine Tochter sogar nur zwei Tage aus der Schule abgemeldet." Eingentlich hätten Angelina damals nämlich nur die Mandeln verkleinert werden sollen - am Ende mussten sie jedoch komplett entfernt werden. Medizinisch falsch war das nicht. Vor der 6. Zivilkammer geht es deshalb vor allem um die Frage der Risiko-Aufklärung. Fakt ist: In den Unterlagen gibt es keinen unterschriebenen Aufklärungsbogen. Dazu der Richter: "Mein Kind bringt man auf jeden Fall nicht in einen Operationssaal, ohne dass ich etwas unterschrieben habe." Fortsetzung Ende November.
Das Neue Blatt Nr. 24 vom 07. Juni 2006 – Mandel-OP II
MELISA STARB NACH EINER MANDEL-OP UND DER ARZT OPERIERT WEITER…
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines Kunstfehlers
„Es muss doch nun endlich mal was passieren!“ Mesut Kösedag (30) aus Witten kann seinen Zorn, seinen Schmerz nicht verbergen: Vor einem Jahr starb seine kleine Tochter Melisa – an den Folgen einer harmlosen Mandel-Operation!
Für Melisas Eltern Mesut und Zeynep (33) ein klarer Fall von Ärztepfusch: „Wir haben gedacht, unsere Tochter wäre bei dem Hals-Nasen-Ohrenarzt gut aufgehoben. Aber der hat nur operiert und sich danach nicht mehr blicken lassen!“ Zweimal wurde Melisa aufgrund starker Blutungen notoperiert. Beim dritten Mal versagte ihr kleines Herz. „Ich war dabei, als unsere Tochter ins Koma fiel, nur noch Maschinen sie am Leben hielten“, sagt Mesut. „Ein Bild, das ich nie vergessen werde!“
Umstände die die Staatsanwaltschaft Bochum veranlassten, Ermittlungen gegen den behandelnden Arzt aufzunehmen. Nur: Getan hat sich bis heute nichts. „Das Gutachten ist in Auftrag gegeben, aber noch nicht erstellt“, ist von Oberstaatsanwalt Dörsch zu hören. Kann das so lange dauern? Ein Kind stirbt, und alles hängt seit einem Jahr an einem Gutachten? Ein Zustand, über den man sich auch in der Klinik Sorgen macht, in der Melisa starb. Denn der HNO-Arzt gibt dem Krankenhaus die Schuld.
Eine Sprecherin des Marienhospitals Witten: „Es liegt immer noch kein Gutachten vor. So lange können wir keine Stellungnahme abgeben. Auch wenn wir es gerne tun würden…“ Rettungsanker für die Familie Kösedag ist Melisas kleine Schwester Dilara (3). Mutter Zeynep: „Wenn sie nicht wäre, würde ich vielleicht auch nicht mehr leben. Es gibt nichts Schlimmeres, als ein Kind sterben zu sehen. Und dann unter diesen Umständen.“
Auch Familie Vizzini aus Witten hat mit demselben Operateur böse Erfahrungen gemacht. Ihre Tochter war in Lebensgefahr. „Angelina sollte nur wegen Schnarchproblemen operiert werden. Stattdessen hat man Teile ihrer Mandeln entfernt – und alles ohne Einwilligung! Wir haben nie etwas unterschrieben.“
Kurz nach der OP bekam Angelina starke Nachblutungen. Nur eine Notoperation hat sie gerettet. Für beide Familien gibt es nur ein Ziel: „Klärung, damit es anderen Kindern nicht genauso ergeht!“
zurück?
|